Danke für´s Vorbeischauen auf unserem Blog! Hier nun die Nachlese zu den Inhalten und Diskussionen sowie unsere Stellungnahmen, die wir in der Sitzung abgegeben haben.
Wir haben vor der Sitzung wieder einen Dringlichen Antrag eingebracht, damit die Kostenauswirkung im
Voranschlag 2022 berücksichtigt werden kann. Der Antrag beinhaltete zwei
Punkte, die Ausweitung sowie die Erhöhung des
Zuschusses der Gemeinde lt. Tierzuchtgesetz. Wir berichten dazu demnächst
in einem eigenen Blogeintrag. Wir hatten den Antrag schon vorab an die
Kolleg:innen im Gemeinderat verteilt, um den Antrag ggf. auch gemeinsam
einbringen zu können. Das Thema wurde aber nicht in die Tagesordnung
aufgenommen, da ÖVP und SPÖ die Dringlichkeit der Veränderung der
Zuschüsse nicht anerkannt haben. Dann ging es in die Tagesordnung des
Bürgermeisters.
TOP 1 war wie
immer die Genehmigung des letzten Sitzungsprotokolls. Zumeist nur ein
Formalakt.
Mit TOP 2, Bericht des Prüfungsausschusses wurde
es dann informativer. Die Prüfung des Prüfungsausschusses umfasste wieder
einmal den Kassenstand und die Konten, die lt. Ausschussvorsitzender von der
Kassenverwalterin Frau Sabine Wagner zu vollster Zufriedenheit geführt werden.
Ein zweiter Punkt waren die Mietverträge. Da gab es dann einen
ordentlichen Rüffel Richtung Verwaltungsaufgaben unseres Bürgermeisters, auch
wenn die Vorsitzende das ruhig und diplomatisch vorgetragen hat. Die
Bedingungen von Mietverträgen, und Verrechnung von Betriebskosten, Laufzeiten etc.
waren aus den Akten teilweise nicht eindeutig ersichtlich bzw. für den
Prüfungsausschuss nicht nachvollziehbar. Der Bürgermeister wurde zuvor schon
informiert und hat nach dem Bericht erklärt, die Verbesserungen bereits in
Angriff genommen zu haben. Wir hoffen, der Prüfungsausschuss schaut sich das in
einem Jahr wieder an.
Zum TOP 3, Straßenbau
Goldbergweg hatten wir allen Grund zur Kritik. Eigentlich sollte die
Oberflächenherstellung im Jahr 2021 erfolgen. Wir haben uns vor der Sitzung die
Ausschreibungsunterlagen besorgt und mussten feststellen, dass diese sehr spät verteilt
wurden: Die Angebotseinholung erfolgte Ende September, terminisierter Baubeginn
war der 18.10.2021! Und das, obwohl jeder weiß, dass die Firmen alle volle
Auftragsbücher haben.
Es gab auch eine beträchtliche Kostensteigerung gegenüber der
Kostenschätzung, die zum einen in erhöhten Preisen, zum anderen in
Zusatzleistungen für Randsteine um rund € 30.000 begründet sind. Lt.
Bürgermeister wurde das in einer Begehung festgelegt.
Wir haben der Vergabe nicht zugestimmt. Unsere Begründung dazu
war, dass die Ausschreibung zu spät veranlasst wurde, zu kurzfristige Termine
für die Bauausführung gesetzt wurden und somit keine vergleichbaren Angebote zu
erwarten waren. Wir haben uns auch die Planung besorgt und da waren auch einige
Punkte zu besprechen.
Schade, dass das Projekt so spät angegangen wurde. Dass die
Oberfläche hergestellt werden muss, war ja schon seit Jahren bekannt. Im Zuge
der Vorbereitung hat auch keine Bauausschusssitzung stattgefunden, um das
Projekt durchzubesprechen.
Wir finden es toll, dass sich unsere Gemeinde an einer Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft
beteiligen will! Weniger toll finden wir, wie es angegangen wird.
Für eine Gemeinschaft gehören mindestens zwei Partner dazu. Wie
sollen öffentliche Gebietskörperschaften die Partnersuche machen? Wir meinen
offen und transparent.
Wer jetzt genauer wissen will, was Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft
(EEG) sind, kann sich unter https://energiegemeinschaften.gv.at/ im
Detail informieren. Im heurigen Sommer wurde mit dem Erneuerbaren-Ausbau-
Gesetz (EAG) die gesetzliche Basis geschaffen, mit der jede und jeder
erneuerbaren Strom erzeugen und an Mitglieder der Gemeinschaft verkaufen kann –
direkt und ohne Zwischenhändler.
Energiegemeinschaften sollen ihren Mitgliedern und den Gebieten, in denen sie tätig sind, ökologische, wirtschaftliche und sozialgemeinschaftliche Vorteile bringen. Dem Gesetz nach liegt der Zweck von Energiegemeinschaften im Nutzen für das Gemeinwesen.
Wir sehen die große Chance darin, dass damit die Kreativität in der Stromerzeugung aber auch in der Energie-aus-nutzung auf ganz regionaler Ebene, z.B. zwischen zwei Nachbarn angekurbelt wird. Belohnt wird die Arbeit dann zusätzlich durch Reduktion von Netzentgelten und Wegfall von Abgaben.
Das klingt spannend! Und was kann unsere Gemeinde dazu
beitragen?
Sie kann entweder Strom von einer Gemeinschaft beziehen, Strom
erzeugen und evtl. auch speichern oder nur (Dach)Flächen zur Verfügung stellen.
Den Bedarf der Gemeinde als Strombezieher kennen wir sehr gut.
Es gibt jährlich den Bericht „Energiehaushalt“: für Straßenbeleuchtung rund
62.000 kWh, alle Kanalpumpwerke rund 77.000 kWh, Hochbehälter Nussendorf rund
16.000 kWh, Freibad rund 15.000 kWh und alle Gebäude zusammen rund 170.000 kWh
etc. Mit der PV-Anlage am Dach der Volksschule wurden zuletzt rund 20.000 kWh
erzeugt. Der Energiebericht ist ein öffentliches Dokument. Wir haben dieses und
können es gerne weiterleiten. Nicht erfasst ist unser Anteil an unserer
Verbandskläranlage und unserer dort betriebenen PV-Anlage in Klein Pöchlarn.
Die gemeindeeigenen Flächen und Objekt sind klarerweise auch
bestens bekannt.
Was jetzt fehlt, ist nur ein Aufruf an alle Interessierten,
potentiellen Teilnehmer an der Gemeinschaft!
An der Stelle muss ich noch eine technische Einschränkung
erwähnen, die auch noch abgesteckt werden muss. Die EEG sind auf die
niedrigsten Netzebenen 6 und 7 beschränkt, d.h. grob gesagt, auf alle, die an
einem gemeinsamen Trafo hängen. Für regionale Gemeinschaften gibt es dann
Möglichkeiten für Bürger-Energie-Gemeinschaften (BEG).
Wir mussten in einer öffentlichen (!) Sitzung über einen Vertrag
mit der EZN abstimmen, der lt. einer Bestimmung des Vertrages der
Verschwiegenheit (!) unterliegt. Somit wäre ich hier am Ende meines Berichts,
um mich nicht mit der EVN anzulegen (die hinter der EZN steht).
Warum so geheimnisvoll?
Wir haben den Vertrag detailliert durchgelesen und uns rund 30
Anmerkungen gemacht und an alle Kolleg:innen im Gemeinderat zwei Tage vor der
Sitzung verteilt und in der Sitzung auch angesprochen:
Im Vertrag steht u.a.:
-
„Der Kunde (=Marktgemeinde) möchte eine EEG gründen“. Okay? –
Wann wurde dazu ein Beschluss gefasst?!
-
Koordination und Identifikation obliegt dem Kunden.
-
Der Kunde muss der EZN alle Informationen bereitstellen und
haftet dafür.
-
Alle bekanntwerdenden Informationen dürfen keinem Dritten
gegenüber offengelegt werden.
-
Die EZN darf die Informationen aber schon für Marketingzwecke
nutzen
-
etc.
Lt. Bürgermeister muss der Beschluss auch ganz schnell gefasst
werden, damit die Gemeinde den 70-prozentigen (!!) Rabatt erhält. Macht das
nicht stutzig? Warum gewährt jemand 70 % Rabatt? Ist die Leistung evtl. doch
nicht einen niedrigen 5-Stelligen Eurobetrag wert. Oder gibt es eine
kalkulierte Umwegrentabilität im Hintergrund?
Der Gemeinde wird auch empfohlen frühzeitig einen Rechtsanwalt
und/oder Steuerberater zu konsultieren. Dazu gab es keine Informationen seitens
Bürgermeister.
Der Bürgermeister hat das Vorgehen verteidigt und sich damit für
den Erfolg des Vorhabens verbürgt! Er ist ja auch der Hauptverantwortliche auf
Kundenseite und wird alle Informationen liefern müssen. Wir werden uns
weiterhin dafür interessieren. Und wir hoffen, dass wir eine EEG bekommen, die
dem dem Zweck von Energiegemeinschaften entspricht
– dem Nutzen für das Gemeinwesen. Eine
effiziente EEG auf Gemeindeebene nützt und allen. Die Gemeinde gehört uns
allen.
Beim nächsten Tagesordnungspunkt TOP 5 musste der Gemeinderat über die Annahme der Kündigung einer Gemeindewohnung abstimmen. Kündigungsgrund war wieder einmal mangelnde Schallschutz zwischen den Wohnungen. Wir haben bei der letzten Kündigung bereits dringend darauf hingewiesen, das Thema anzugehen und ggf. Sanierungsmaßnahmen zu setzen.
Das hat nun offenbar gefruchtet. Der Bürgermeister hat
berichtet, die Situation mit einem Baumeister besichtigt zu haben und dass es
kein großer Aufwand wäre. Angeblich wurden ehemalige Türöffnungen unzureichend
schalldicht verschlossen.
Wir haben der Kündigung zugestimmt und haben dabei in der
öffentlichen Gemeinderatssitzung wieder einmal festgehalten, dass das Angebot zur Neuvermietung nach der
Sanierung mit ausreichender Frist öffentlich bekannt gemacht werden muss.
Unter TOP 6 –Arge
Nibelungengau - Beschluss Kosten 2022-2024 ging es um das zentrale
Leader-Projekt der Arbeitsgemeinschaft der Gemeinden im Nibelungengau. Das
Projekt wird durch den Tourismusverband Wachau-Nibelungengau-Kremstal betrieben
und umfasst den Großteil der Tourismuswerbung für unsere Region. Die Kosten
werden nach Einwohner- und Nächtigungsschlüssel auf die Gemeinden aufgeteilt.
Der Beitrag für die Gemeinde Artstetten-Pöbring beträgt demnach
rund € 7.200 jährlich. Durch die Leader-Förderung (EU-Regionalförderung) wird
dieser Betrag auf rund € 18.000 aufgestockt. Für die ganze Region Nibelungengau
kommen damit rund € 100.00 jährlich bzw. € 300.000 für die ganze
Projektlaufzeit zusammen.
Das Projekt beinhaltet auch die Infostelle in Ybbs. Seit Jahren
ist es ein erklärtes Ziel unseres Bürgermeisters, die Infostelle nicht mehr
anteilig mitzufinanzieren. Das geschieht nun doch. Wir haben daran erinnert und
festgehalten, dass unsere Gemeinde Optimierungsvorschläge machen sollte, wenn
es berechtigten Grund zu Kritik gibt.
Lt. Vizebürgermeister würde das Gemeindeamt einen wichtigen
Beitrag zur Tourismusinformation liefern. Nach konkreter Nachfrage beim
Amtsleiter zeigte sich aber, dass es nur sehr wenige Anfragen pro Jahr gibt.
Kein Wunder, so versteckt wie unser Gemeindeamt (=Touristeninformation.?!) ist.
Da ist sehr viel Luft nach oben!
Für unsere Gemeinde wünschen wir uns eine Aufbruchsstimmung, um
das Potential unserer Gemeinde und Region auch zu nutzen! Nach Corona wird das
umso bedeutender sein. Leider zeigt die Beobachtung, dass das Thema Tourismus
bei unseren Kolleg:innen im Gemeinderat wenig Interesse hervorruft. Wir setzen
uns aber dafür ein! Auch wir Einheimischen haben viel Nutzen, wenn touristische
Angebote aufgebaut werden (von Overtourism sind wir ja noch ein Stück weit
entfernt ;-). Sei es Wander- oder Radinfrastruktur oder seien es
Erwerbsmöglichkeit durch Dienstleistungen oder Vermietung.
Der Beschluss zur Finanzierung der Arge Nibelungenbau für die
nächsten drei Jahre um knapp € 24.000 wurde einstimmig gefasst.
Mit TOP 7 – Kindergarten
und TBE-Beiträge war wieder ein Überraschungsthema auf der Tagesordnung.
Wir haben das Thema seit beginn unserer Tätigkeit im Gemeinderat auf unserer
Agenda und auch thematisiert. Die ÖVP hat mit Desinteresse und Nichtstun auf
unsere Vorstöße reagiert. Offenbar war es für die Abrechnung auch nicht mehr
nachvollziehbar und es wurde eine neue Kostentabelle erstellt und zur
Beschlussfassung vorgelegt.
Die SPÖ war mit der Beschlussvorlage nicht einverstanden und hat einen Gegenantrag gestellt. Wir konnten zwar die Bewegung in die richtige Richtung befürworten, haben aber auch Zusatzanträge gestellt. Die ÖVP hat die Anträge von SPÖ und uns abgelehnt und den Hauptantrag nur mit ihren Stimmen beschlossen.
Die Details zu dem Thema werden wir in einem eigenen
Blogeintrag berichten.
Der letzte Tagesordnungspunkt war mit TOP 8 die Erhöhung
Elternbeiträge Kindergartentransport. Der Antrag des Bürgermeisters
lautete, dass der Elternbeitrag für den Kindergartentransport von derzeit € 25
auf € 28 je Kind und Monat erhöht werden soll. Begründet wurde der Antragmit
einer Rüge durch die Aufsichtsbehörde der Gemeinde. Die Gemeinde würde zu wenig
einheben. Die Vorgabe wäre lt. Bürgermeister 50% der tatsächlichen Kosten, das
wäre ca. das Dreifache des derzeitigen Beitrags.
Wir sehen hier die falsche Stoßrichtung, wenn auch die Erhöhung
um drei Euro nicht gravierend ist. Ein Problem und Anlass zu Kritik waren schon
bisher die Fahrzeiten das Buses, was oftmals dazu geführt hat, dass der Bus
nicht in Anspruch genommen werden konnte.
Wir wollen hier eine Gesamtlösung und Bekenntnis zur
Gleichberechtigung von Familien in den Dörfern mit den Familien im Hauptort
Artstetten. Das Ziel ist ja, dass nicht nur im Hauptort Jungfamilien leben. Bei
regelmäßiger Inanspruchnahme des Busses soll er auch gratis sein.
Der Antrag wurde nur mit den Stimmen der ÖVP angenommen.
Die SPÖ hat auch gegen den Antrag des Bürgermeisters gestimmt,
da sie die Gebühr auch Benachteiligung von Familien sehen, die nicht im
Hauptort Artstetten leben. Die SPÖ möchte ihre Ablehnung auch als Zeichen bzw.
Botschaft gegenüber der Landesaufsicht verstanden sehen.
Danke
für dein Interesse! Und dass du bis zum Ende des Berichts durchgehalten hast!
Leider ist der Bericht wieder einmal recht lang geworden, aber uns ist auch die
inhaltliche Information wichtig.
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