Donnerstag, 18. November 2021

Nachlese Sitzung vom 28.10.2021

 

Danke für´s Vorbeischauen auf unserem Blog! Hier nun die Nachlese zu den Inhalten und Diskussionen sowie unsere Stellungnahmen, die wir in der Sitzung abgegeben haben.

Wir haben vor der Sitzung wieder einen Dringlichen Antrag eingebracht, damit die Kostenauswirkung im Voranschlag 2022 berücksichtigt werden kann. Der Antrag beinhaltete zwei Punkte, die Ausweitung sowie die Erhöhung des Zuschusses der Gemeinde lt. Tierzuchtgesetz. Wir berichten dazu demnächst in einem eigenen Blogeintrag. Wir hatten den Antrag schon vorab an die Kolleg:innen im Gemeinderat verteilt, um den Antrag ggf. auch gemeinsam einbringen zu können. Das Thema wurde aber nicht in die Tagesordnung aufgenommen, da ÖVP und SPÖ die Dringlichkeit der Veränderung der Zuschüsse nicht anerkannt haben. Dann ging es in die Tagesordnung des Bürgermeisters.

TOP 1 war wie immer die Genehmigung des letzten Sitzungsprotokolls. Zumeist nur ein Formalakt.


Mit TOP 2, Bericht des Prüfungsausschusses wurde es dann informativer. Die Prüfung des Prüfungsausschusses umfasste wieder einmal den Kassenstand und die Konten, die lt. Ausschussvorsitzender von der Kassenverwalterin Frau Sabine Wagner zu vollster Zufriedenheit geführt werden.

Ein zweiter Punkt waren die Mietverträge. Da gab es dann einen ordentlichen Rüffel Richtung Verwaltungsaufgaben unseres Bürgermeisters, auch wenn die Vorsitzende das ruhig und diplomatisch vorgetragen hat. Die Bedingungen von Mietverträgen, und Verrechnung von Betriebskosten, Laufzeiten etc. waren aus den Akten teilweise nicht eindeutig ersichtlich bzw. für den Prüfungsausschuss nicht nachvollziehbar. Der Bürgermeister wurde zuvor schon informiert und hat nach dem Bericht erklärt, die Verbesserungen bereits in Angriff genommen zu haben. Wir hoffen, der Prüfungsausschuss schaut sich das in einem Jahr wieder an.


Zum TOP 3, Straßenbau Goldbergweg hatten wir allen Grund zur Kritik. Eigentlich sollte die Oberflächenherstellung im Jahr 2021 erfolgen. Wir haben uns vor der Sitzung die Ausschreibungsunterlagen besorgt und mussten feststellen, dass diese sehr spät verteilt wurden: Die Angebotseinholung erfolgte Ende September, terminisierter Baubeginn war der 18.10.2021! Und das, obwohl jeder weiß, dass die Firmen alle volle Auftragsbücher haben.

Es gab auch eine beträchtliche Kostensteigerung gegenüber der Kostenschätzung, die zum einen in erhöhten Preisen, zum anderen in Zusatzleistungen für Randsteine um rund € 30.000 begründet sind. Lt. Bürgermeister wurde das in einer Begehung festgelegt.

Wir haben der Vergabe nicht zugestimmt. Unsere Begründung dazu war, dass die Ausschreibung zu spät veranlasst wurde, zu kurzfristige Termine für die Bauausführung gesetzt wurden und somit keine vergleichbaren Angebote zu erwarten waren. Wir haben uns auch die Planung besorgt und da waren auch einige Punkte zu besprechen.

Schade, dass das Projekt so spät angegangen wurde. Dass die Oberfläche hergestellt werden muss, war ja schon seit Jahren bekannt. Im Zuge der Vorbereitung hat auch keine Bauausschusssitzung stattgefunden, um das Projekt durchzubesprechen.


 TOP 4 lautete auf Energie Zukunft Niederösterreich – Vertragsabschluss. Worum geht´s? Wir sollen uns für die Zukunft vertraglich binden, ohne jemals zuvor einen Grundsatzbeschluss gefasst zu haben.?.

Wir finden es toll, dass sich unsere Gemeinde an einer Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft beteiligen will! Weniger toll finden wir, wie es angegangen wird.

Für eine Gemeinschaft gehören mindestens zwei Partner dazu. Wie sollen öffentliche Gebietskörperschaften die Partnersuche machen? Wir meinen offen und transparent.

Wer jetzt genauer wissen will, was Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft (EEG) sind, kann sich unter https://energiegemeinschaften.gv.at/ im Detail informieren. Im heurigen Sommer wurde mit dem Erneuerbaren-Ausbau- Gesetz (EAG) die gesetzliche Basis geschaffen, mit der jede und jeder erneuerbaren Strom erzeugen und an Mitglieder der Gemeinschaft verkaufen kann – direkt und ohne Zwischenhändler.

Energiegemeinschaften sollen ihren Mitgliedern und den Gebieten, in denen sie tätig sind, ökologische, wirtschaftliche und sozialgemeinschaftliche Vorteile bringen. Dem Gesetz nach liegt der Zweck von Energiegemeinschaften im Nutzen für das Gemeinwesen.

Wir sehen die große Chance darin, dass damit die Kreativität in der Stromerzeugung aber auch in der Energie-aus-nutzung auf ganz regionaler Ebene, z.B. zwischen zwei Nachbarn angekurbelt wird. Belohnt wird die Arbeit dann zusätzlich durch Reduktion von Netzentgelten und Wegfall von Abgaben.

Das klingt spannend! Und was kann unsere Gemeinde dazu beitragen?

Sie kann entweder Strom von einer Gemeinschaft beziehen, Strom erzeugen und evtl. auch speichern oder nur (Dach)Flächen zur Verfügung stellen.

Den Bedarf der Gemeinde als Strombezieher kennen wir sehr gut. Es gibt jährlich den Bericht „Energiehaushalt“: für Straßenbeleuchtung rund 62.000 kWh, alle Kanalpumpwerke rund 77.000 kWh, Hochbehälter Nussendorf rund 16.000 kWh, Freibad rund 15.000 kWh und alle Gebäude zusammen rund 170.000 kWh etc. Mit der PV-Anlage am Dach der Volksschule wurden zuletzt rund 20.000 kWh erzeugt. Der Energiebericht ist ein öffentliches Dokument. Wir haben dieses und können es gerne weiterleiten. Nicht erfasst ist unser Anteil an unserer Verbandskläranlage und unserer dort betriebenen PV-Anlage in Klein Pöchlarn.

Die gemeindeeigenen Flächen und Objekt sind klarerweise auch bestens bekannt.

Was jetzt fehlt, ist nur ein Aufruf an alle Interessierten, potentiellen Teilnehmer an der Gemeinschaft!

An der Stelle muss ich noch eine technische Einschränkung erwähnen, die auch noch abgesteckt werden muss. Die EEG sind auf die niedrigsten Netzebenen 6 und 7 beschränkt, d.h. grob gesagt, auf alle, die an einem gemeinsamen Trafo hängen. Für regionale Gemeinschaften gibt es dann Möglichkeiten für Bürger-Energie-Gemeinschaften (BEG).

 Wie läuft es bei uns:

Wir mussten in einer öffentlichen (!) Sitzung über einen Vertrag mit der EZN abstimmen, der lt. einer Bestimmung des Vertrages der Verschwiegenheit (!) unterliegt. Somit wäre ich hier am Ende meines Berichts, um mich nicht mit der EVN anzulegen (die hinter der EZN steht).

Warum so geheimnisvoll?

Wir haben den Vertrag detailliert durchgelesen und uns rund 30 Anmerkungen gemacht und an alle Kolleg:innen im Gemeinderat zwei Tage vor der Sitzung verteilt und in der Sitzung auch angesprochen:

Im Vertrag steht u.a.:

-      „Der Kunde (=Marktgemeinde) möchte eine EEG gründen“. Okay? – Wann wurde dazu ein Beschluss gefasst?!

-      Koordination und Identifikation obliegt dem Kunden.

-      Der Kunde muss der EZN alle Informationen bereitstellen und haftet dafür.

-      Alle bekanntwerdenden Informationen dürfen keinem Dritten gegenüber offengelegt werden.

-      Die EZN darf die Informationen aber schon für Marketingzwecke nutzen

-      etc.

Lt. Bürgermeister muss der Beschluss auch ganz schnell gefasst werden, damit die Gemeinde den 70-prozentigen (!!) Rabatt erhält. Macht das nicht stutzig? Warum gewährt jemand 70 % Rabatt? Ist die Leistung evtl. doch nicht einen niedrigen 5-Stelligen Eurobetrag wert. Oder gibt es eine kalkulierte Umwegrentabilität im Hintergrund?

Der Gemeinde wird auch empfohlen frühzeitig einen Rechtsanwalt und/oder Steuerberater zu konsultieren. Dazu gab es keine Informationen seitens Bürgermeister.

Der Bürgermeister hat das Vorgehen verteidigt und sich damit für den Erfolg des Vorhabens verbürgt! Er ist ja auch der Hauptverantwortliche auf Kundenseite und wird alle Informationen liefern müssen. Wir werden uns weiterhin dafür interessieren. Und wir hoffen, dass wir eine EEG bekommen, die dem dem Zweck von Energiegemeinschaften entspricht – dem Nutzen für das Gemeinwesen. Eine effiziente EEG auf Gemeindeebene nützt und allen. Die Gemeinde gehört uns allen.


Beim nächsten Tagesordnungspunkt TOP 5 musste der Gemeinderat über die Annahme der Kündigung einer Gemeindewohnung abstimmen. Kündigungsgrund war wieder einmal mangelnde Schallschutz zwischen den Wohnungen. Wir haben bei der letzten Kündigung bereits dringend darauf hingewiesen, das Thema anzugehen und ggf. Sanierungsmaßnahmen zu setzen.

Das hat nun offenbar gefruchtet. Der Bürgermeister hat berichtet, die Situation mit einem Baumeister besichtigt zu haben und dass es kein großer Aufwand wäre. Angeblich wurden ehemalige Türöffnungen unzureichend schalldicht verschlossen.

Wir haben der Kündigung zugestimmt und haben dabei in der öffentlichen Gemeinderatssitzung wieder einmal festgehalten, dass das Angebot zur Neuvermietung nach der Sanierung mit ausreichender Frist öffentlich bekannt gemacht werden muss.

 

Unter TOP 6 –Arge Nibelungengau - Beschluss Kosten 2022-2024 ging es um das zentrale Leader-Projekt der Arbeitsgemeinschaft der Gemeinden im Nibelungengau. Das Projekt wird durch den Tourismusverband Wachau-Nibelungengau-Kremstal betrieben und umfasst den Großteil der Tourismuswerbung für unsere Region. Die Kosten werden nach Einwohner- und Nächtigungsschlüssel auf die Gemeinden aufgeteilt.

Der Beitrag für die Gemeinde Artstetten-Pöbring beträgt demnach rund € 7.200 jährlich. Durch die Leader-Förderung (EU-Regionalförderung) wird dieser Betrag auf rund € 18.000 aufgestockt. Für die ganze Region Nibelungengau kommen damit rund € 100.00 jährlich bzw. € 300.000 für die ganze Projektlaufzeit zusammen.

Das Projekt beinhaltet auch die Infostelle in Ybbs. Seit Jahren ist es ein erklärtes Ziel unseres Bürgermeisters, die Infostelle nicht mehr anteilig mitzufinanzieren. Das geschieht nun doch. Wir haben daran erinnert und festgehalten, dass unsere Gemeinde Optimierungsvorschläge machen sollte, wenn es berechtigten Grund zu Kritik gibt.

Lt. Vizebürgermeister würde das Gemeindeamt einen wichtigen Beitrag zur Tourismusinformation liefern. Nach konkreter Nachfrage beim Amtsleiter zeigte sich aber, dass es nur sehr wenige Anfragen pro Jahr gibt. Kein Wunder, so versteckt wie unser Gemeindeamt (=Touristeninformation.?!) ist. Da ist sehr viel Luft nach oben!

Für unsere Gemeinde wünschen wir uns eine Aufbruchsstimmung, um das Potential unserer Gemeinde und Region auch zu nutzen! Nach Corona wird das umso bedeutender sein. Leider zeigt die Beobachtung, dass das Thema Tourismus bei unseren Kolleg:innen im Gemeinderat wenig Interesse hervorruft. Wir setzen uns aber dafür ein! Auch wir Einheimischen haben viel Nutzen, wenn touristische Angebote aufgebaut werden (von Overtourism sind wir ja noch ein Stück weit entfernt ;-). Sei es Wander- oder Radinfrastruktur oder seien es Erwerbsmöglichkeit durch Dienstleistungen oder Vermietung.

Der Beschluss zur Finanzierung der Arge Nibelungenbau für die nächsten drei Jahre um knapp € 24.000 wurde einstimmig gefasst.


Mit TOP 7 – Kindergarten und TBE-Beiträge war wieder ein Überraschungsthema auf der Tagesordnung. Wir haben das Thema seit beginn unserer Tätigkeit im Gemeinderat auf unserer Agenda und auch thematisiert. Die ÖVP hat mit Desinteresse und Nichtstun auf unsere Vorstöße reagiert. Offenbar war es für die Abrechnung auch nicht mehr nachvollziehbar und es wurde eine neue Kostentabelle erstellt und zur Beschlussfassung vorgelegt.

Die SPÖ war mit der Beschlussvorlage nicht einverstanden und hat einen Gegenantrag gestellt. Wir konnten zwar die Bewegung in die richtige Richtung befürworten, haben aber auch Zusatzanträge gestellt. Die ÖVP hat die Anträge von SPÖ und uns abgelehnt und den Hauptantrag nur mit ihren Stimmen beschlossen.

Die Details zu dem Thema werden wir in einem eigenen Blogeintrag berichten.


Der letzte Tagesordnungspunkt war mit TOP 8 die Erhöhung Elternbeiträge Kindergartentransport. Der Antrag des Bürgermeisters lautete, dass der Elternbeitrag für den Kindergartentransport von derzeit € 25 auf € 28 je Kind und Monat erhöht werden soll. Begründet wurde der Antragmit einer Rüge durch die Aufsichtsbehörde der Gemeinde. Die Gemeinde würde zu wenig einheben. Die Vorgabe wäre lt. Bürgermeister 50% der tatsächlichen Kosten, das wäre ca. das Dreifache des derzeitigen Beitrags.

Wir sehen hier die falsche Stoßrichtung, wenn auch die Erhöhung um drei Euro nicht gravierend ist. Ein Problem und Anlass zu Kritik waren schon bisher die Fahrzeiten das Buses, was oftmals dazu geführt hat, dass der Bus nicht in Anspruch genommen werden konnte.

Wir wollen hier eine Gesamtlösung und Bekenntnis zur Gleichberechtigung von Familien in den Dörfern mit den Familien im Hauptort Artstetten. Das Ziel ist ja, dass nicht nur im Hauptort Jungfamilien leben. Bei regelmäßiger Inanspruchnahme des Busses soll er auch gratis sein.

Der Antrag wurde nur mit den Stimmen der ÖVP angenommen.

Die SPÖ hat auch gegen den Antrag des Bürgermeisters gestimmt, da sie die Gebühr auch Benachteiligung von Familien sehen, die nicht im Hauptort Artstetten leben. Die SPÖ möchte ihre Ablehnung auch als Zeichen bzw. Botschaft gegenüber der Landesaufsicht verstanden sehen.

Danke für dein Interesse! Und dass du bis zum Ende des Berichts durchgehalten hast! Leider ist der Bericht wieder einmal recht lang geworden, aber uns ist auch die inhaltliche Information wichtig.

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