Freitag, 14. Mai 2021

Nachlese Gemeinderatssitzung

Liebe Bürger*innen,

gerne berichten wir wieder über die öffentliche Sitzung vom 11.3.2021, über unsere Anträge und unser Abstimmungsverhalten, über jene Punkte, die in der Gemeindezeitung nicht nachzulesen sind.

Wie schon bei den letzten Berichten, müssen wir diesem leider abermals vorausschicken, dass es wieder nicht leicht war, an die - den Gemeinderät*innen zustehenden - Informationen zu den Tagesordnungspunkten zu gelangen.


TOP 1 wie immer: Genehmigung des letzten Sitzungsprotokolls

TOP 2Bericht des Prüfungsausschusses. Dieses Mal hat lediglich eine unangemeldete Prüfung der Kassa stattgefunden. Lt. Bericht hat alles gepasst. Danke an die Mitarbeiter am Gemeindeamt.

Unter TOP 3 ist eine Änderung der Flächenwidmung für eine Bauparzelle an der Ortseinfahrt von Artstetten anberaumt. Bei diesem Punkt mussten wir unsere Zustimmung verwehren. Es lagen hier einige Ungereimtheiten vor, die der Bürgermeister in der Sitzung auch nicht schlüssig aufklären konnte

- warum muss über dieselbe Änderung der Flächenwidmung, über die im Juni 2020 bereits abgestimmt wurde, nochmals abgestimmt werden? Ja, mit Oktober des Vorjahres trat ein neues Raumordnungsgesetz in Kraft, aber warum ist das rückwirkend für einen Beschluss vom Juni anzuwenden?

- Für den Bereich gibt es einen gültigen Bebauungsplan aus dem Jahr 2012, der aus unserer Sicht genauso abgeändert werden müsste. Wir haben letztes Jahr bereits darauf hingewiesen, aber auch damals keine Rückmeldung bekommen.

- Welche Kosten kommen auf die Gemeinde für die Aufschließung zu?

- Als Freigabebedingung ist die „Sicherstellung der freien Sicht auf den Verkehr der Landesstraße gem. RVS 3.5.12 zu gewährleisten“. Das bedeutet im Freiland (Grundstück liegt außerhalb des Ortsgebietes) eine freie Sicht von 175 m, im Ortsgebiet immer noch 55 m beidseits. Lt. Bürgermeister müsste dazu abgegraben werden. Sieht man sich die Situation vor Ort an, kann das aber auf der betroffenen Liegenschaft nicht realisiert werden. Auf unsere Rückfrage erhielten wir nur die Antwort: Das haben die Fachleute so festgelegt.

Mit TOP 4 sollen Aufträge für den Garderobenzubau des Feuerwehrhauses in Pöbring beschlossen werden. 

Die wenigen, uns übermittelten Unterlagen hatten darauf hingedeutet, dass sich der Zubau mit dem beschlossenen Budget nicht ausgehen wird. Budgetiert waren lt. Voranschlag 2020 € 200.000,-, mit dem Voranschlag 2021 wurde der Rahmen bereits auf € 264.000,- erhöht – immer noch zu wenig?!

Wir haben also eine Gesamtkostenschätzung nachgefordert und unsere Stellungnahme dahin vorbereitet, dass Einsparpotentiale ausgeschöpft werden müssen.

Die sich abzeichnende Kostenüberschreitung ist auch dem Bau-Ausschussvorsitzenden Josef Landstetter bewusst geworden und so hat er einen Abänderungsantrag zur Beschlussvorlage gestellt: Es soll lediglich die Baumeisterarbeiten vergeben werden. Die Vergabe der Trockenbauarbeiten und Außentüren sollen zurückgestellt werden – hier soll der Umfang der Eigenleistungen möglichst erhöht werden.

Neben der Einhaltung des Budgets knüpfen wir noch zwei weitere Bedingungen an eine Zustimmung:

Erstens: Das geplante, von außen zugängliche barrierefreie WC soll durchgehend zur Verfügung stehen (Kirchgänger, Besucher, Wanderer) und auch ordentlich beschildert werden.

Zweitens: Es geht bei dem Projekt zwar um einen Zubau, trotzdem haben wir aber auch das Bestandsgebäude nochmals angesprochen. Dieses wird mit Strom (Stromverbrauch 2019: 28.000 kW) beheizt, die Dachisolierung ist eher gering. Für uns ist es wichtig, dass auch das Bestandsgebäude verbessert wird und CO2-neutral beheizt wird. Seitens Bürgermeister wurde uns zugesagt, dass es Überlegungen in diese Richtung gibt, was auch von einigen Vorstandsmitgliedern bestätigt wird.

Da kein Nachtragsvoranschlag zur Erhöhung des Budgets gestellt wurde und der Bauausschuss Sorge tragen wird, dass die Kostenobergrenze eingehalten werden wird, haben wir der Vergabe der Baumeisterarbeiten zugestimmt.

TOP 5 betrifft die Beendigung eines Mietverhältnisses eine Wohnung im Amtshaus in Artstetten. Ein klarer Fall, dachten wir. Wie wir in der Sitzung erfahren haben, weisen die Trennwände der Wohneinheit einen nicht genügenden Schallschutz auf. Die Wohnung (offenbar durch nachträgliche Abtrennung einer anderen Wohnung entstanden) soll daher vorerst nicht mehr vermietet werden – lt. Bürgermeister: „bis uns was einfällt“. Wir stimmen der Beendigung des Mietverhältnisses zu, nehmen das Thema Nachnutzung auch auf unsere Agenda.

Die TOPs 6, 7 und 8 behandeln Rochaden der Mieter in der Alten Schule Pöbring. TOP 6 wurde seitens Bürgermeister dann gleich wieder von der Tagesordnung genommen. Dabei ging es um einen Untermietvertrag zwischen dem Verschönerungsverein Pöbring (den es nicht mehr gibt) und dem Hegering Leiben, der aber auch schon 2015 (!) ausgelaufen ist. Warum ist der Punkt dann überhaupt auf die Tagesordnung gelangt ?! Wie auch immer – es gibt nun eine Bereinigung. Ein ehemaliges Klassenzimmer im 1. Stock wird also zukünftig weder vom Verschönerungsverein noch vom Hegering Leiben gemietet. Wir haben uns erspart, hier nachzubohren…

Für diesen Raum wurde nun seitens Monika Hartl und Michaela Gindl Bedarf angemeldet. Bürgermeister und andere Vorstandsmitglieder haben folgende Lösung ausgearbeitet: Monika Hartl soll den Raum als „Einstellraum“ anmieten können, Michaela Gindl den sonst als Wahllokal genutzten Raum im Erdgeschoss, der zur Abhaltung von Wahlen freigehalten werden muss. Der monatliche Mietzins inkl. Strom und Heizung € 100 bzw. € 40. Die geringen Mietzinse werden seitens Bgm. damit begründet, dass eine Benützung des Gebäudes der Substanzerhaltung zugutekommt. (Regelmäßige Durchlüftung)

Kein schlechtes Angebot, denken wir. Wir stimmen zu, bringen aber auch unserer Kritik zur Vorgehensweise klar zum Ausdruck:

Wenn seitens Gemeinde Räumlichkeiten zur Vermietung stehen oder gebracht werden sollen, so muss das öffentlich kommuniziert und allen Gemeindebürger*innen die Möglichkeit zur Anmietung eingeräumt werden. Dass soll beispielsweise mit einer mindestens 3-wöchigen Angebotsfrist über die Gemeindewebsite kommuniziert werden.

Die Antwort unseres Bürgermeisters: Es hätten eh alle gewusst, dass die Räume zur Vermietung stehen - nach kurzer Pause fügte er hinzu – „zumindest bei uns (?!) in Pöbring“.  - Ja eben, das haben wir gemeint. Es war sicher nicht ordentlich öffentlich kommuniziert. Das muss in Zukunft anders erfolgen!

Mit TOP 9 sollen Ausgaben der Gemeinde in Zusammenhang mit der Straßensanierung der Landesstraße durch Aichau beschlossen werden. Der Bürgermeister berichtet über eine am Tag zuvor stattgefundene Begehung mit den Dorfbewohnern. Eine zuvor angekündigte Ausschusssitzung hat nicht stattgefunden, so konnten wir an der Begehung auch nicht teilnehmen und müssen unsere Entscheidung auf die Aussagen des Bürgermeisters stützen. Demnach wurde mit allen Anrainern das Einvernehmen gefunden. Der Kostenrahmen wurde mit € 20.000 beschränkt. Wir stimmen zu.

TOP 10 ist dann doch noch ein klarer Fall. Es geht um den Verkauf einer Bauparzelle der Gemeinde am Goldbergweg – wo das ist? Die neue Sackgasse an der Ortsausfahrt links. Wir stimmen zu.

Zuletzt hängt der Bürgermeister noch einen Tagesordnungspunkt an und berichtet über den Stand Mobilfunkausbau durch Magenta. Magenta hat die „Ausbauverpflichtung“ für das 5G-Netz in unserer Gegend „erworben“. Darüber wurde auch in der Gemeindezeitung berichtet. Wir haben Fragen zu möglichen Mastausführungen und genaueren Standorten gestellt. Der Bürgermeister hat zugesagt, das zu erfragen.

Nach der öffentlichen Sitzung war noch ein nichtöffentlicher Teil anberaumt. Hier ging es um Personalangelegenheiten. Diese sind lt. Gemeindeordnung in nichtöffentlichen Sitzungen zu behandeln.

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