Montag, 11. Mai 2020

Raumordnung anderswo und bei uns



In Artstetten-Pöbring wird Raumordnung als Geheimwissenschaft betrieben, anlassbezogen und als Stückwerk. Nach einigen Gesprächen stellt es sich für uns so dar, dass sogar nur wenige Gemeinderäte Einblick haben, obwohl das örtliche Raumordnungsprogramm für alle Bürger leicht zugänglich und verständlich sein sollte/muss.

„Um örtliche Raumplanung möglichst zukunftsorientiert und nachhaltig anlegen zu können, liegt es auf der Hand, Bürgerinnen und Bürger in langfristige Gemeindeentwicklungen einzubeziehen.
Ein Zugang, der sich auf jeden Fall lohnt, denn Beteiligung schafft nicht nur Akzeptanz, sie erdet auch die Planung durch das Wissen, sowie die Haltungen und Vorstellungen der GemeindebürgerInnen.“
(Quelle: Amt der NÖ Landesregierung Raumordnung und Gesamtverkehrsangelegenheiten
https://www.raumordnung-noe.at/index.php?id=352)

Ab 2.1.2020 waren nun Unterlagen für gravierende Änderungen des örtlichen Raumordnungsprogramms zur Einsicht während der Amtsstunden aufgelegt. In anderen Gemeinden werden entsprechende Unterlagen zum Download bereitgestellt. In Artstetten brauchten wir zwei Anläufe, bis wir die Unterlagen dann doch per E-Mail erhalten hatten. (Download der Unterlagen)

Die Unterlagen endlich in Händen, musste man feststellen, dass diese schwer lesbar aufgebaut waren und man sich den Inhalt teilweise erst selbst erarbeiten musste. Wir finden, Unterlagen zum Raumordnungsprogramm, welche jeden Bürger betreffen, müssen verständlicher sein!

Bis zum Ende der Auflagefrist am 13.2.2020 war jeder berechtigt, zu den geplanten Änderungen Stellung zu nehmen. Das Raumordnungsgesetz sieht weiter vor, dass abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung des Gemeinderats in Erwägung zu ziehen sind.

Nach Ablauf der Frist haben wir Grünen Gemeinderäte um Übermittlung der eingelangten Stellungnahmen ersucht, um diese in unserer Entscheidungsfindung berücksichtigen zu können. Dies wurde uns seitens Bürgermeister mit Hinweis auf die Gemeindeordnung verwehrt: Unterlagen zu Verhandlungspunkten einer Gemeinderatssitzung müssten erst 5 bis 7 Tage vor einer Gemeinderatssitzung zur Einsicht durch Gemeinderäte aufliegen.

Wir finden, der Bürgermeister hält hier bewusst Informationen zurück. Auch wenn er sich damit im rechtlichen Rahmen befindet, er handelt nicht im Sinne einer nachhaltigen Gemeindeentwicklung! Es wird kein Gemeinderat, auch nicht von den anderen Fraktionen, in einer derart kurzen Frist die Stellungnahmen entsprechend in Erwägung ziehen können.

Wir bitte daher alle, die Stellungnahmen abgegeben haben, oder auch jetzt noch dazu Stellung nehmen wollen, diese auch direkt uns zu senden. Treten wir gemeinsam für unsere Gemeindeentwicklung ein, kommen wir ins Gespräch! Noch ist nichts beschlossen!

Kontakt: Peter Auer
p.auer.p@gmx.at
0650 770 69 40

Unterlagen zum Download


Unterlagen der aktuell beabsichtigten Änderung des Raumordnungsprogramms

Die Grundlage für das Örtliche Raumordnungsprogramm stellt das Entwicklungskonzept aus dem Jahr 2000 dar. Dieses wurde in den letzten 20 Jahren da und dort angepasst. Einen aktuellen, zusammenfassenden Erläuterungsbericht dazu gibt es aber nicht. Wir stellen daher den Erläuterungsbericht aus dem Jahr 2000 als grundlegende Information zum download bereit.

Download Entwicklungskonzept Jahr 2000, Erläuterungsbericht


Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen