Freitag, 27. November 2020

Nachlese Gemeinderatssitzung

Hier die Nachlese zu unserer Gemeinderatssitzung vom 2. Oktober 2020.

Die letzte Gemeinderatssitzung liegt zwar erst gut vier Wochen zurück, trotzdem wurden wir vom Bürgermeister schon wieder zu einer Sitzung gerufen. Das freut uns natürlich, da wir den Austausch im Gemeinderat begrüßen.

Die Tagesordnung war kurz, bot neben erfreulichen Punkten auch unerfreuliche für uns Grüne. Die Ergebnisse wollen wir euch der Reihe nach berichten:

Nach dem ersten „Pflicht-Punkt“ Genehmigung des letzten Sitzungsprotokolls ging es mit TOP 2 (Tages-Ordnungs-Punkt) um den Bericht des Prüfungsausschusses, der in der letzten Sitzung von der ÖVP nicht zugelassen wurde. Warum das so war, wurde auch dieses Mal nicht kommentiert. Der Prüfungsausschuss hatte in seiner Sitzung vom 12.8.2020 die Inventare und Inventarlisten des Bauhofes geprüft und Verbesserungsbedarf festgestellt. – Leider ein altbekanntes Thema der letzten Jahre. Der Prüfungsausschuss hat Verbesserungen vorgeschlagen, der Bürgermeister hat zugesagt, diese zu veranlassen. Wir sehen hier v.a. unseren Bürgermeister in der Pflicht, für die erforderlichen Rahmenbedingungen zu sorgen. Die Verbesserung, die er zugesagt hat, wird deshalb vor allem von ihm abhängen.

Mit TOP 3 wurde nun der Tagesordnungspunkt der Sitzung vom 31.8.2020 nachgeholt: die Vermietung des Geschäftslokals als Motorradlager ist nun mit einer fixen Laufzeit von 7 Jahren ohne Kündigungsmöglichkeit (!!!) der Gemeinde besiegelt! Miete € 378, bei Betriebskosten inkl. Strom und Heizung von € 60 monatlich (lt. Angabe Bürgermeister).

Auf die noch im Sommer seitens Bürgermeister formulierte Bedingung einer einjährigen Kündigungsmöglichkeit zugunsten von Entwicklungsmöglichkeiten des Ortes wurde nun mit dem Beschluss von ÖVP und SPÖ verzichtet!

Bei diesem Tagesordnungspunkt ging es aus unserer Sicht nicht nur um die Vermietung eines Geschäftslokals, sondern um eine Weichenstellung für unsere Ortsentwicklung.

Ich habe in der Sitzung nochmals auf die Nachteile verwiesen, die die Initiative für den 24h-Shop in Kauf nehmen muss und die Kollegen Gemeinderäte ersucht, gegen die Vorlage zu stimmen. 

  • Eingeschränkte Öffnungszeiten lt. Bedingung des Vermieters, keine 24h Öffnung = Wettbewerbsnachteil gegenüber anderen Standorten!
  • kein barrierefreier Zugang von außen (!) und Stufen innen
  • Beengter Zugang, kein Vorbereich
  • Schlechtere Parkplatzsituation
  • Verkaufsfläche nur ein Drittel, daher 
  • Entfall vieler geplanter Funktionen wie Touristen-Info, Defi-Standord, Platz für Pflanzentausch, Flohmarkt, Verkauf von "Unverpacktem", Gewerbeausstellung, Treffpunkt für Artstetten, Plakatwand, E-Bike-Ladestation etc.
  • Kein WC
  • Kein Kühlraum wie im Geschäftslokal
  • Keine direkte Stromversorgung über eine Photovoltaik möglich
  • Vorerst nur ein einjähriger Vertrag seitens Vermieter angeboten
  • vergleichsweise höhere Miete
  • etc.

Der Bürgermeister hat alle Argumente mit einem Satz zurückgewiesen: „Alle Gemeinderäte der Fraktionen, die im Vorstand vertreten sind, seien darüber informiert“ – d.h. sie nehmen mit dem Beschluss des Mietvertrages die Nachteile für die Initiative und Ortskernbelebung bewusst in Kauf.

Ich habe noch den Versuch gestartet, mit einem Abänderungsantrag die Mietbedingungen zu Gunsten unserer Gemeinde zu gestalten. Mein Antrag lautete: Der Mietvertrag soll nur unter Beibehaltung der bisherigen, gegenseitigen Kündigungsmöglichkeit von 2 Monaten verlängert werden. Der Antrag wurde von ÖVP und SPÖ abgelehnt.

Die Abstimmung über den Hauptantrag ging mit 15 Ja zu 1 Nein Stimme aus (Peter Auer, Tabea Kriechbaum entschuldigt)

Um den Humor nicht zu verlieren: Wir trauen uns folgende Mutmaßung zu:

Artstetten ist nun die erste Marktgemeinde Österreichs, die einen geförderten Motorrad-Nahversorger hat! Möge die Übung gelingen!

Als TOP 4 war der Beschluss über die Errichtung des Gehsteiges in der Maria-Taferl-Straße auf der Tagesordnung. Obwohl wir grundsätzlich die Errichtung befürworten, sehen wir hier leider eine – aufgrund fehlender Vorausplanung - vergebene Chance, einen attraktiven Straßenzug zu gestalten.

Der Straßengrund ist 11,5 m breit, wie es das Raumordnungsgesetz vorschreibt. Die Breite ermöglicht die Errichtung von beiderseitigen Gehsteigen, einer zweispurigen Fahrbahn und eines Abstellstreifens, der teilweise bepflanzt werden kann. Es wäre möglich gewesen, einen netten, durchgrünten, beschatteten Straßenraum mit einigen PKW-Abstellplätzen zu schaffen. Zueinander versetzte Bäume beiderseits der Straße hätten für die Wiesenstraßensiedlung eine optische Abschirmung zum südlich gelegenen Betriebsbauland gebracht.

Dazu wäre eine geringfügige Fahrbahnverschiebung Richtung Süden erforderlich gewesen. Lt. Straßenmeister hätte dadurch die Straßenaufdoppelung im Ortsgebiet heuer nicht mehr ausgeführt werden können. Mit diesem Argument wurde ohne weitere Überlegungen unser Vorschlag vom Bürgermeister kurzerhand planiert.

Nichtsdestotrotz haben wir uns bei einigen Abstimmungen mit dem Bauausschuss und Gemeindevorstand beteiligen können. Die einfachste Lösung wäre natürlich immer, das öffentliche Gut auf ganzer Breite zu asphaltieren. Das hat aber zu einigen Diskussionen geführt und hat durchwegs keine Mehrheit gefunden.

Das Interesse einer attraktiven Gestaltung unseres Ortes hat sich in dem Fall schon als zartes Pflänzchen gezeigt – es braucht aber noch viel Pflege und Bemühen um wachsen zu können – in der Gemeinderatssitzung habe ich auch unsere Anerkennung für die Bemühungen um Detaillösungen zum Ausdruck gebracht!

Auch wenn nun nördlich der Straße keine Straßenbäume mehr möglich sind, haben wir Bürgermeister und Vizebürgermeister abermals ersucht, endlich die seit dem Jahr 2013 versprochenen Straßenbäume auf der südlichen Straßenseite zu setzen.

Das Argument des Bürgermeisters, dass uns die spontane Bautätigkeit des Straßenmeisters überrascht hätte und daher wenig Planungszeit war, ist auch deshalb zu hinterfragen, da die Errichtung des Gehsteigs schon im Jahr 2018 im außerordentlichen Budget vorgesehen war. Gab es auch damals keine Planung?

Wie oben erläutert, konnte ich der Hals-über-Kopf in Angriff genommenen Ausführung des Gehsteigs keine Zustimmung geben, obwohl wir grundsätzlich für die Ausführung sind.

Abstimmungsergebnis 15 ja, 1 Nein (Peter Auer, Tabea Kriechbaum entschuldigt)

TOP 5 - Kooperation mit Fachhochschule (FH) Wieselburg wurde in der Sitzung vom Tourismus-Ausschuss-Vorsitzenden Franz Lumesberger erläutert: Die Initiative kam von der FH. In einer über zwei Semester reichenden Projektarbeit sollen Studenten die Potentiale von Artstetten als Tourismusort evaluieren und neue Impulse bringen.

Aus vorgelegten Projektbeschreibung war ersichtlich, dass in der Vorbesprechung seitens Gemeindevertreter (Bgm., Vize-Bgm und GR Zauner) auf Altbewährtes und Bekanntes gesetzt wurde.

Der Bürgermeister stellte dann in seiner Erläuterung gleich sein Ziel voran: mit dem Projekt zu evaluieren, aus welcher Tourismusregion sich Artstetten zurückziehen könnte. 

Das konnte unsererseits nicht unkommentiert bleiben. In der Sitzung habe ich festgehalten: Wir wünschen uns für Artstetten, dass die Studenten offen und innovativ an die Bearbeitung herangehen sollen. Auch soll es als Chance gesehen werden, dass wir an der Grenze zwischen Tourismusregionen liegen – Es soll nicht Abgrenzung gesucht werden, sondern das Potential im Verbindenden.

Damit der Austausch zwischen Studenten und Gemeinde bestmöglich funktioniert, haben wir die Bildung einer Projektgruppe mit interessierten Gemeinderäten vorgeschlagen. Diese Anregung wurde vom Bürgermeister mit dem Kommentar aufgenommen, dass dies erwogen und über die Zusammensetzung des Teams im Gemeindevorstand beraten werden soll.

Abstimmungsergebnis: einstimmig.

Noch ein zukunftsträchtiger Besprechungspunkt war TOP 6: Teilnahme am Regionalentwicklungsproramm Leader-Region.

Das Leader-Programm ist eine Organisationsstruktur zur Verteilung von Regionalentwicklungsgeldern der Europäischen Union. Die aktuelle Periode endet mit 2020. Nun ging es um die Teilnahme am Programm für die Jahre 2021 bis 2027. Kosteneitrag ca. € 3.000/Jahr für die Gemeinde.

Über einen, für die Transparenz des Förderungsprogramms wesentlichen Punkt der Vereinbarung wäre der Bürgermeister einfach hinweggegangen:

Der Gemeinderat jeder Mitgliedsgemeinde entsendet eine Person in die Gremien Generalversammlung, Leader Aktionsgruppe), welches Mitspracherecht bei den Inhalten der Strategie und deren Umsetzung haben.

Ich habe darauf hingewiesen, dass auch über die Person, die entsendet werden soll, abgestimmt werden muss. Dies sah unser Bürgermeister anfangs nicht so, da „er das ja schon bisher gemacht hat“.

Das konnte ich nicht gelten lassen, da es ja um eine neue Vereinbarung für die nächsten acht Jahre geht. Ich habe auch die dürftige Information in der Gemeinde in der abgelaufenen Periode bemängelt und daher angeboten, mich für diese Funktion zur Wahl zu stellen.

Ergebnis war, dass der Bürgermeister festgestellt hat, dass die Entsendung des Vertreters in einer nachfolgenden Sitzung erfolgen kann, da die Periode noch nicht begonnen hat.

Abstimmungsergebnis: einstimmig.

Leider wurde unter TOP 7 zum Stand der Ausbauarbeiten unserer Wasserversorgungsanlage nur berichtet, dass „alles im Laufen“ ist. Die Schüttmenge der Tiefenbohrung wurde noch nicht evaluiert. Eine „Probebepumpung“ wird erst gestartet. Soviel aber zu sehen war, wird die Quelle nur einen – wenn auch großen – Tropfen auf den heißen Stein bringen können. Auch die vollständige Untersuchung der Zusammensetzung des Wassers liegt noch nicht vor – ein erster Test lässt aber vermuten, dass eine Enteisungsanlage erforderlich werden wird.

Wir hatten uns in der letzten Sitzung einen Bericht über den Iststand und die grundlegende Planung gewünscht. Diesen Bericht haben wir nicht bekommen. Seitens Bürgermeister wurde der Ablauf so skizziert: Probebohrung – Ermittlung der Schüttmenge – Wasseruntersuchung – Beauftragung eines Planungsbüros für ein Einreichprojekt – Planung der erforderlichen Anlagen.

Wir sind mit dem Ablauf nicht einverstanden. Am Beginn des ganzen Procederes müsste eine Grobplanung und Kalkulation stehen. Es war absehbar, dass eine UV-Anlage, eine Enteisungsanlage und eine Drucksteigerungsanlage erforderlich sein werden – die Errichtungs- und Betriebskosten müssten schon vor der Probebohrung kalkuliert werden um zu wissen, ob der eingeschlagene Weg zum gewünschten Ziel führen kann.

Da es sich bei dem TOP nur um einen Bericht handelte, war kein Beschluss vorgesehen bzw. erforderlich.

Als letztem Punkt ging es mit TOP 8 um die Besprechung eines Ansuchens für einen Wasseranschlusses in Trennegg, im Ortsteil von Leiben. Der Bürgermeister erläuterte, dass der Anschluss auf Kosten der Gemeinde Artstetten errichtet werden soll - Es gäbe eine gewisse Tradition, dass sich benachbarte Gemeinden in ähnlichen Situationen aushelfen. 

Abstimmungsergebnis: einstimmig.


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